Unsere Regierungen haben wir beauftragt und bezahlen wir dafür, für Notfälle vorzusorgen und Entscheidungen zu treffen. Was das Letztere anbelangt, haben wir ihnen in der Krise vordergründig nicht viel vorzuwerfen – selbst dann nicht, wenn sich im Rückblick herausstellt, dass diese falsch waren. Koordinierungsaufwand und gelegentlich abweichende Entscheidungen einzelner Länder sind letztlich auch nicht zu beanstanden. Unsere Verfassungsordnung weist das Mandat für solche Entscheidungen primär den Landesregierungen zu.
Anders sieht es mit der Vorsorge aus. Exponenten der Zivilgesellschaft haben ebenso wie staatliche Experten über viele Jahre eindringlich und öffentlich davor gewarnt, dass eine Pandemie kommen kann und Vorsorge für diesen Notfall eingefordert. Lesen Sie hier den gesamten Beitrag von Rupert Graf Strachwitz!
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